Unabhängige Kfz-Gutachten · Rheinland & UmgebungDirekt zu Alexander Heinz: 0177 734 98 55
Ihre Fragen. Klare Antworten.

Was Sie nach einem Unfall wissen sollten.

Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Gutachten. Für Ihren individuellen Fall sind wir persönlich erreichbar.

Wer bezahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Die Voraussetzungen und die Kostenübernahme klären wir vor der Beauftragung in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?

Als Geschädigter können Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nehmen.

Kommen Sie auch zu mir?

Ja. Die Besichtigung ist im Rheinland und Umgebung bei Ihnen, am Standort Ihres Fahrzeugs oder in einer Werkstatt möglich. Den passenden Ort vereinbaren wir persönlich.

Was sollte ich nach einem Unfall tun?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und tauschen Sie die Kontaktdaten aus. Bevor Sie eine Reparatur beauftragen oder eine Abfindung akzeptieren, lassen Sie den Schaden unabhängig einschätzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind der Fahrzeugschein, Fotos des Schadens, die Kontaktdaten der Beteiligten und – soweit vorhanden – die Versicherungs- oder Schadennummer. Welche weiteren Angaben nötig sind, klären wir gemeinsam.

Helfen Sie auch mit Anwalt, Abschleppen und Leihwagen?

Ja. Ich arbeite direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt zusammen und organisiere bei Bedarf Abschleppen und einen Leihwagen über mein Partnernetzwerk. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die erforderlichen Kosten für Abschleppen und Mietwagen. Bedarf und Umfang der Kostenübernahme klären wir vorab.

Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?

Eine Reparatur ist nicht immer Voraussetzung für die Schadenabrechnung. Bei einer fiktiven Abrechnung wird auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet, ohne dass Sie reparieren lassen. Der Verkehrsrechtsanwalt klärt mit Ihnen die Voraussetzungen und Unterschiede zur Abrechnung einer tatsächlichen Reparatur. Ich begleite Sie bei beiden Wegen.

Sind Sie auch nach dem Gutachten für mich da?

Ja. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Schadenregulierung bleibe ich Ihr persönlicher Ansprechpartner. Auch bei Rückfragen zum Gutachten oder zur weiteren Abstimmung mit den Partnern können Sie sich an mich wenden.

Begutachten Sie auch Motorräder, Boote und E-Bikes?

Ja. Neben Pkw werden auch Lkw, Wohnmobile und Wohnanhänger, Motorräder, Boote sowie Fahrräder und E-Bikes begutachtet. Für Oldtimer und andere Fahrzeuge bieten wir außerdem Wertgutachten an.

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